Der Erwerb eines denkmalgeschützen Hauses oder einer Wohnung kann ein wertvolles Investment darstellen. Wer die damit verbundenen Auflagen kennt, wird mit diesem Besitz viel Freude haben und in guten Lagen auch begründet auf Wertsteigerung hoffen können.
Wichtig ist, um die Kosten in überschaubarem Rahmen zu halten, dass in nicht allzu ferner Vergangenheit eine Revitalisierung durchgeführt, die historische Bausubstanz dabei schonend behandelt und das Gebäude mit moderner Haustechnik ausgestattet wurde.
Einen Überblick zu wesentlichen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes hat die Österreichische Wirtschaftskammer zusammengestellt.
Kurz umrissen einige wichtige Aspekte:
- Grundsätzlich maßgeblich ist das Denkmalschutzgesetz in Österreich (DMSG).
- Sollen am Gebäude Änderungen vorgenommen werden, entscheidet die zuständige Behörde, das Bundesdenkmalamt (BDA), über Auflagen.
- Bei einem Verkauf muß der Käufer über bestehenden Denkmalschutz, sowie über wesentliche Bestimmungen diesbezüglich informiert werden.
- Das Bundesdenkmalamt führt eine Liste über denkmalgeschütze Objekte, diese wird am Anfang eines jeden Jahres aktualisiert.
- Es können Förderungen bezüglich Erhaltung oder Restaurierung beantragt werden, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse.
Die Kanzlei hat Erfahrung im Bereich denkmalgeschützter Objekte. So wurde wurde vor kurzem eine gepflegte, revitalisierte denkmalgeschützte Immobilie in Mödling nahe Stadtzentrum erfolgreich vermittelt, ein aktuelles Angebot ist noch vorhanden.
Sollten Sie in diesem Bereich Informationen benötigen, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.