Gleich zu Beginn ein Hinweis: Dieser Beitrag stellt einen groben Überblick dar, rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Kryptowährungen können sich mittlerweile wieder umfassend geändert haben. Es wird keine Kaufempfehlung ausgesprochen. Eine qualifizierte Beratung ist unerlässlich.
In Portugal gestattet die Notariatskammer seit dem Jahr 2022 die direkte Begleichung von Immobilienkäufen mit Kryptowährungen im Rahmen eines Tauschgeschäfts. Hierbei sind Dokumentationspflichten und die Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche zu beachten.
In Dubai akzeptieren Bauunternehmen Kryptowährungen als Zahlungsmittel, tauschen diese jedoch zumeist in VAE-Dirham um, da Kryptowährungen dort keine offizielle Währung darstellen.
El Salvador ermöglicht direkte Immobilienkäufe mit Bitcoin.
Malta verfügt über Gesetze, die den Umgang mit digitalen Währungen regeln, und ermöglicht somit den Erwerb von Immobilien mit Bitcoin. Es ist jedoch erforderlich, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.
In Georgien akzeptieren einige Bauunternehmen Bitcoin als Zahlungsmittel. Zudem verwendet das Grundbuchamt teilweise die Blockchain-Technologie, was zu einer Beschleunigung der Transaktionsabwicklung führt.
Auf Zypern akzeptieren einige Immobilienfirmen Bitcoin. Die relevanten Gesetze und Steuern können sich jedoch ändern.
Montenegro zeigt sich Kryptowährungen gegenüber aufgeschlossen und wickelt vereinzelt Immobiliengeschäfte mit Bitcoin ab. Die diesbezüglichen Gesetze sind jedoch noch nicht vollständig geklärt.
In der Schweiz sind Immobilienkäufe mit Bitcoin grundsätzlich möglich, insbesondere im Rahmen von Projekten, bei denen die Blockchain-Technologie im Grundbuchamt Anwendung findet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch kantonal unterschiedlich geregelt.
Zahlungen mit diesen gelten oftmals als Tauschgeschäfte und können Steuerpflichten auslösen. Es wird daher empfohlen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zur Erfüllung der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche sind die Vorlage von Dokumenten und ein Identitätsnachweis erforderlich. Dienstleister tauschen Kryptowährungen häufig in konventionelle Währungen um.
In Österreich ist der Erwerb von Immobilien mit Bitcoin grundsätzlich möglich, jedoch mit spezifischen Herausforderungen verbunden.
Der direkte Erwerb einer Immobilie mit Bitcoin, bei dem der Käufer im Grundbuch eingetragen wird, ist rechtlich zulässig. Da Bitcoin jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, wird die Transaktion als Tauschgeschäft behandelt.
Plattformen wie Brickwise bieten eine alternative Möglichkeit, nämlich über sogenannte Security Tokens in Kapitalgesellschaften zu investieren, die wiederum in Immobilienprojekte investieren. Diese Modelle ermöglichen Investitionen mit geringeren Kapitaleinsätzen, ohne dass ein direkter Eigentumserwerb erfolgt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Erwerb von Immobilien mit Bitcoin in Österreich grundsätzlich möglich ist, jedoch mit spezifischen Herausforderungen verbunden ist. Alternative Modelle bieten eine einfachere Möglichkeit, in Immobilien zu investieren. Neben dem Direktkauf von Immobilien, bieten auch Fonds, Aktien von Immobilienunternehmen oder auch Anleihen gute Chancen, freilich auch mit diversen Risiken.